Ja, ich verschicke in der Regel per E-Mail oder WhatsApp eine kurze, faire Vereinbarung.
Wenn alles passt, reicht eine einfache Bestätigung – und der Termin ist verbindlich gebucht.
Ich halte es unkompliziert, aber klar – damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Dies ist ein Muster:
Gastspielvertrag
Künstler: Thomas Kümper, Glatzer Str. 10/4, 26427 Esens (Tel.: 0176-61147834)
Veranstalter: Max Mustermann
Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für den folgenden Auftritt:
Art der Darbietung:
Der Künstler bietet Live-Musik. Pro gebuchte Stunde sind ca. 40 Minuten Spielzeit und ca. 20 Minuten Pausenzeit enthalten. In den Pausen wird Hintergrundmusik von MP3 abgespielt. Für die Programmgestaltung zeichnet sich allein der Künstler verantwortlich.
Ort der Veranstaltung:
Datum der Veranstaltung:
In der Zeit von:
Vereinbartes Honorar:
Zahlungsbedingung:
Besondere Vereinbarungen:
Der Veranstalter hat dem Künstler die Darbietung zu ermöglichen und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Dem Künstler muss der Aufbau mindestens 1 Stunde vor Beginn der Darbietung ermöglicht werden. Ein Ansprechpartner muss dann ebenfalls vor Ort sein. 2x2 Meter freie Fläche muss dem Künstler vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Freilicht-Veranstaltung muss der Veranstalter dafür sorgen, dass der Künstler und seine Ausrüstung vor Regen geschützt sind (Überdachung). Der Künstler erhält vom Veranstalter freie Verpflegung (Essen und Getränke).
Im Falle eines Ausfalls des Auftritts aufgrund von Vertragsbruch seitens einer der Parteien ist die schuldige Partei verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Bruttohonorars an die andere Partei zu zahlen, ohne Abzug ersparter Aufwendungen. Dies gilt nicht bei höherer Gewalt.
Steuern und sonstige Gebühren (z.B. Gema, KSK) werden vom Veranstalter übernommen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand ist 26427 Esens